Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 19.06.2002 - 7 G 2323/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,25450
VG Frankfurt/Main, 19.06.2002 - 7 G 2323/02 (https://dejure.org/2002,25450)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.06.2002 - 7 G 2323/02 (https://dejure.org/2002,25450)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - 7 G 2323/02 (https://dejure.org/2002,25450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,25450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Mitwirkungsverbot der >Bürger für Homburg< in der Bad Homburger Stadtverordnetenversammlung aufgehoben

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Mitwirkungsverbot der >Bürger für Homburg< in der Bad Homburger Stadtverordnetenversammlung aufgehoben

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 868
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3120/11

    Kommunalrechts

    Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95-, (Bürgerbegehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss v. 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.).
  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Dieser Prozess soll nicht zu sehr erschwert und die Arbeit des Gemeinderats nicht blockiert werden (vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 18 Rn. 17; Hager, a.a.O., S. 268; Schäfer, VBlBW 2003, 271 (272); OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 04.12.1987 -10a NE 48/84-, BRS 48 Nr. 20; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2015 -3 S 2492/13-; VG Frankfurt, Beschl. vom 19.06.2002 -7 G 2323/02-, beide juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3094/11

    Ausschluss des Gemeindevertreters von den Beschlussfassungen der

    Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95-, (Bürgerbegehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss v. 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3121/11

    Kommunalrechts

    Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, (Bürgerbe-gehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht