Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 19.06.2002 - 7 G 2323/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 868
Wird zitiert von ... (4)
- VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3120/11
Kommunalrechts
Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95-, (Bürgerbegehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss v. 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.). - VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21
Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern; …
Dieser Prozess soll nicht zu sehr erschwert und die Arbeit des Gemeinderats nicht blockiert werden (…vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 18 Rn. 17;… Hager, a.a.O., S. 268; Schäfer, VBlBW 2003, 271 (272); OVG Nordrhein-Westfalen…, Urt. vom 04.12.1987 -10a NE 48/84-, BRS 48 Nr. 20; VGH Baden-Württemberg…, Urt. vom 29.07.2015 -3 S 2492/13-; VG Frankfurt, Beschl. vom 19.06.2002 -7 G 2323/02-, beide juris). - VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3094/11
Ausschluss des Gemeindevertreters von den Beschlussfassungen der …
Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95-, (Bürgerbegehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss v. 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.). - VG Frankfurt/Main, 25.01.2012 - 7 K 3121/11
Kommunalrechts
Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend die Kläger eine kommunalpolitische Initiative gebildet haben, die über die eigenen Interessen hinaus gemeinwohlorientierte Ziele vertritt oder Teil einer - auch zugespitzten - kommunalen Meinungsbildung sind, in der eigene Interessen gegen andere Interessengruppen vertreten werden, sind weder vorgetragen noch ersichtlich (vgl. dazu: Hess.VGH, Beschluss vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, (Bürgerbe-gehren), HSGZ 1996, 465 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 19.06.2002 - 7 G 2323/02 - (Bürgerverein), NVwZ-RR 2002, 869 ff.).